Fahrunsicherheit

Fahrunsicherheit
Fahr|un|si|cher|heit, die <o. Pl.>: Unsicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeugs: der Alkoholgehalt im Blut genügt als Strafgrund, ohne dass F. nachgewiesen zu werden braucht (auto 6, 1965, 38).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • alkoholbedingte Fahrunsicherheit. — ạlkoholbedingte Fahrunsicherheit.   Im Einzelfall kann alkoholbedingte Fahrunsicherheit (Fahruntüchtigkeit) schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ vorliegen. Werte von 1,1 ‰ (früher 1,3 ‰) und mehr führen bei jedem Fahrzeugführer… …   Universal-Lexikon

  • Fahruntüchtigkeit — Fahr|un|tüch|tig|keit 〈f.; ; unz.〉 fahruntüchtige Beschaffenheit * * * Fahr|un|tüch|tig|keit, die: 1. geistige, körperliche, bes. die durch Alkohol, Drogen o. Ä. bewirkte Unfähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Verkehr sicher zu führen. 2. technischer… …   Universal-Lexikon

  • Alkoholgenuss. — Ạlkoholgenuss.   Die Aufnahme alkoholischer Getränke in kleinen Mengen wirkt anregend, in größeren berauschend (Alkoholvergiftung, Alkoholkrankheit). Alkohol wirkt spezifisch auf das zentrale Nervensystem, besonders das Großhirn. So werden die… …   Universal-Lexikon

  • Gefahrengrenzwert — Gefahrengrenzwert,   Straßenverkehrsrecht: der Blutalkoholwert, bei dessen Vorliegen die Tauglichkeit eines Fahrzeugführers, sein Fahrzeug verkehrsgerecht zu führen, wahrscheinlich nicht mehr vorhanden ist. Der Gefahrengrenzwert ist in… …   Universal-Lexikon

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